Artenschutzrechtliche Prüfung ASP
Artenschutzrechtliche Prüfungen ASP dienen dazu, den Genehmigungsbehörden Argumente bereit zu stellen, um über planerische und bauliche Vorhaben (auch Abriss-Vorhaben) sachgerecht und objektiv zu entscheiden. In den ASP geht es speziell um die Einhaltung des europäischen und nationalen Artenschutzes.
Als rechtliche Grundlagen gelten vor allem die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union (EU), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Vogelschutzrichtlinie (V-RL).
Wir unterscheiden dabei drei Schutzrichtlinien:
* national die besonders geschützten Arten,
* europäisch die streng geschützten Arten (national),
* die europäischen Vogelarten.
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Belange des Artenschutzes zu beachten und ASP durchzuführen.
Die Artenschutzprüfung wir in bis zu drei Stufen durchgeführt:
ASP Stufe I: Vorprüfung
Hier wird eine fachliche Prognose erstellt, ob durch das Bauvorhaben Konflikte mit dem Artenschutzrecht entstehen können. Wird dieses bejaht, fordert die Behörde eine ASP der Stufe II ein.
ASP Stufe II: Vertiefende Prüfung
Hier werden die planungsrelevanten Arten betrachtet und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten mit dem Artenschutzrecht benannt. Dazu können auch Ausgleichsmaßnahmen und/ oder ein Risikomanagement gehören.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
Hier wird geprüft, ob es so genannte zwingende Gründe, Alternativlosigkeit oder der Erhaltungszustand des Gebäudes Ausnahmeregelungen ermöglichen.
Mit der ASP beauftragen Sie bitte wird ein fachkundiges Planungsbüro. Sollten Sie dort auf Kapazitäts-Engpässe stoßen, wird auch die Biologische Station in dieser Sache fachkundig tätig. Unser Team hat hierzu die notwendige Sachkunde und eine Jahrzehnte lange Erfahrung.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage also gern an uns.