Artenschutzrechtliche Prüfung ASP

Biologe und Landkarte

 

Artenschutzrechtliche Prüfungen ASP dienen dazu, den Genehmigungsbehörden Informationen bereit zu stellen, um über planerische und bauliche Vorhaben (auch Abriss-Vorhaben) sachgerecht und objektiv zu entscheiden. In den ASP geht es speziell um die Einhaltung des europäischen und nationalen Artenschutzes und die dadurch definierten planungsrelevanten Arten.

 

Als rechtliche Grundlagen gelten vor allem die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union (EU), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Vogelschutzrichtlinie (V-RL).

 

Wir unterscheiden dabei drei Schutzrichtlinien:

* national die besonders geschützten Arten,

* europäisch die streng geschützten Arten (national),

* die europäischen Vogelarten.

 

Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Belange des Artenschutzes zu beachten und ASP durchzuführen.

 

Die Artenschutzprüfung wir in bis zu drei Stufen durchgeführt:

 

ASP Stufe I: Vorprüfung

Hier wird eine fachliche Prognose erstellt, ob durch das Bauvorhaben Konflikte mit dem Artenschutzrecht entstehen können. Wird dieses bejaht, fordert die Behörde eine ASP der Stufe II ein.

 

ASP Stufe II: Vertiefende Prüfung

Hier werden die planungsrelevanten Arten betrachtet und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten mit dem Artenschutzrecht benannt. Dazu können auch Ausgleichsmaßnahmen und/ oder ein Risikomanagement gehören.

 

Stufe III: Ausnahmeverfahren

Hier wird geprüft, ob es so genannte zwingende Gründe, Alternativlosigkeit oder der Erhaltungszustand des Gebäudes Ausnahmeregelungen ermöglichen.

 

Mit Ihrem Anliegen beauftragen Sie bitte ein in der ASP kundiges Planungsbüro. Sollten Sie dort auf Kapazitäts-Engpässe stoßen, kann auch die Biologische Station fachkundig tätig werden. Unser Team hat dazu die notwendige Sachkunde und eine Jahrzehnte lange Erfahrung.

 

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage dann also gern an uns: Wir prüfen im Einzelfall, ob wir selbst die Kapazität zur Begutachtung haben..

 

Kontakt